In den letzten Jahren haben wir uns an die Lösungen gewöhnt, die durch die Sonderregelungen im Zusammenhang mit COVID-19 eingeführt wurden und die eine Vielzahl von Themen und Branchen abdeckten. Ab dem 1. Juli 2023 ist der sogenannte “epidemische Notstand” aufgehoben, was in vielen Fällen einen Übergang zu einer “normalen” Gesetzgebung zur Folge haben wird. In diesem Beitrag werden wir nicht auf alle anstehenden Änderungen eingehen, möchten aber einige aber doch hervorheben.
Eine der wichtigsten Auswirkungen der Aufhebung des “epidemischen Notstands” betrifft die Arbeitgeber. Die so genannte “Zustellungsfiktion” für Briefe, die auf dem herkömmlichen Postweg an Arbeitnehmer verschickt werden, ist nun wieder in Kraft. Nimmt also ein Arbeitnehmer ein Schreiben des Arbeitgebers absichtlich nicht an, so gilt es am siebten Tag nach der zweiten Benachrichtigung als zugestellt. Diese Änderung ist insbesondere bei Kündigungen wichtig.
Von noch größerer Bedeutung ist, dass Arbeitgeber ab dem 1. Juli nicht mehr die Möglichkeit haben, Arbeitnehmer einseitig dazu aufzufordern, ihren Jahresurlaub aus den Vorjahren (bis zu 30 Tage) zu einem festgelegten Zeitpunkt zu nehmen, ohne die Zustimmung des Arbeitnehmers einzuholen. Darüber hinaus haben die Arbeitgeber 60 Tage Zeit, um regelmäßige Gesundheits- und Sicherheitsschulungen durchzuführen. Die Verpflichtung, alle ersten Gesundheits- und Sicherheitsschulungen in einem stationären Format zu organisieren, wird ebenfalls wieder eingeführt.
Außerdem können Arbeitgeber die Höhe der Abfindungen nicht mehr kürzen, wenn der wirtschaftliche Umsatz des Arbeitgebers sinkt oder die Belastung der Lohnkasse erheblich steigt.
Die Änderungen können auch für diejenigen von uns relevant sein, die häufig an Gerichtsverhandlungen teilnehmen. Die Möglichkeit, Fernsitzungen abzuhalten, sollte erst ein Jahr nach Aufhebung des epidemischen Notstands, d.h. ab dem 1. Juli 2024, wegfallen. Wir hoffen jedoch sehr, dass sie uns doch auf unbestimmte Zeit erhalten bleibt – eine Änderung der Zivilprozessordnung ist derzeit in Arbeit.
Diejenigen unter Ihnen, die Steuergestaltungen (MDR) nicht mitgeteilt haben, weil die Fristen noch nicht begonnen hatten oder ausgesetzt worden waren, sollten wissen, dass die Fristen nun wieder laufen werden. Wenn es frustrierend war, bis zu 6 Monate auf eine Steuerauslegung zu warten, so ist die Wartezeit jetzt wieder auf die übliche Frist von 3 Monaten verkürzt worden.
Erwähnenswert ist auch, dass das Tragen von Gesichtsmasken, auch in Gebäuden, in denen medizinische Tätigkeiten ausgeübt werden, ab dem 1. Juli nicht mehr vorgeschrieben ist.
Mehrere der oben genannten Verordnungen sehen Übergangsfristen vor, z. B. von drei oder sechs Monaten, um ausreichend Zeit für die Anpassung zu schaffen. Dies ist jedoch nicht immer der Fall – wenden Sie sich an uns, um die individuellen Auswirkungen in Ihrem Fall zu prüfen und herauszufinden, ob Sie genug Zeit haben, sich anzupassen!